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Dipl.-Ing.
Markus Maletz

Europaingenieur

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Altrohrzustände nach DWA-A 143 Teil 2 - [zurück]

 

Zustand I

Das Altrohr ist allein tragfähig - als Schäden kommen undichte Rohrverbindungen in Frage, außer Haarrissen sind in der Rohrwandung keine Risse vorhanden. Ebenso kann auch eine leichte Korrosion, wie z. B. bei Betonrohren, vorhanden sein.

Beispiel:

 


 

Zustand II

Das Altrohr-Boden-System ist allein tragfähig - als Schäden kommen z. B. Längsrisse mit geringer Altrohrverformung bei überprüfter seitlicher Bettung in Frage, die z. B. durch Rammsondierung oder auch Langzeitbeobachtung bestätigt sind.

Beispiel:

 


 

Zustand III

Das Altrohr-Boden-System ist langzeitig allein nicht mehr tragfähig - es sind bereits deutliche Verformungen aufgetreten, so dass der Liner gegenüber dem Zustand II auch durch Erd- und Verkehrslasten beansprucht wird.

Beispiel:

 

 

© Fotoaufnahmen aus Zustandsreferenzkatalog des Ministerium f. Umwelt, Raumordnung u. Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf, September 1994

 


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